Impressum-Generator Österreich
Jede geschäftliche Website in Österreich braucht ein Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz und eine Offenlegung nach § 25 Mediengesetz. Dieser Generator erstellt beides in wenigen Minuten – abgestimmt auf deine Rechtsform, per E-Mail als HTML und PDF.
Impressum jetzt erstellenErgebnis per E-Mail · Sofort loslegen
In 3 Schritten zum Impressum
Rechtsform wählen & Fragen beantworten
Einzelunternehmen, e.U., OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, AG, Verein, freier Beruf oder privat – der Generator passt die Fragen an deine Rechtsform an.
Impressum wird zusammengesetzt
Aus deinen Angaben entsteht das vollständige Impressum inklusive Offenlegung nach § 25 MedienG und aller Pflichtangaben nach § 5 ECG.
Per E-Mail erhalten
Du bekommst dein Impressum als HTML-Datei mit Kopieren-Button und als PDF – direkt einfügbar in WordPress, Wix, Jimdo und jedes andere System.
Das deckt der Generator ab
Einzelunternehmen (protokolliert und nicht protokolliert), OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, AG, Verein, freie Berufe, Privatpersonen.
Name, Sitz, Kontakt, Unternehmensgegenstand, UID, Firmenbuchdaten, Gewerbebehörde, Kammerzugehörigkeit.
Kleine Offenlegung für Unternehmens-Websites, große Offenlegung (inkl. Blattlinie) für Blogs und meinungsbildende Inhalte.
Ohne veraltete Bausteine wie den eingestellten EU-ODR-Link, dafür mit AStG-Hinweis, Urheberrechtshinweis, Haftung für Links und Bildernachweis.
Was ist der Impressum-Generator?
Der Impressum-Generator erstellt aus deinen Angaben einen Impressum-Entwurf für deine österreichische Website. Das Besondere: In Österreich gelten – anders als in Deutschland – gleich zwei Gesetze parallel: das E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG) für die Anbieterangaben und das Mediengesetz (§§ 24, 25 MedienG) für die Offenlegung.
Welche Angaben konkret Pflicht sind, hängt von deiner Rechtsform ab – der Generator kennt diese Unterschiede und fragt genau das ab, was für dich relevant ist, von der Privatperson mit Blog bis zur GmbH & Co KG. Auch die Unterscheidung zwischen „kleiner" und „großer" Offenlegung trifft er automatisch.
Berücksichtigt je nach Rechtsform u. a.
- Anbieterangaben (§ 5 ECG)
- Offenlegung (§ 25 MedienG)
- Firmenbuchnummer & -gericht
- ZVR-Zahl (Verein)
- Komplementär-GmbH (GmbH & Co KG)
- Gewerbebehörde
- WKO-Mitgliedschaft
Häufige Fragen zum Impressum
Wer braucht in Österreich ein Impressum?
Praktisch jede Website mit geschäftlichem Hintergrund: Unternehmen jeder Größe, Freiberufler:innen, Vereine – und auch Blogs, sobald sie über reine Privatnutzung hinausgehen. Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 ECG (für alle „Diensteanbieter") und die Offenlegungspflicht aus § 25 MedienG (für alle „Medieninhaber", also Website-Betreiber). Rein private Websites ohne kommerziellen Bezug brauchen nur die kleine Offenlegung.
Was muss in ein österreichisches Impressum?
Die Basis nach § 5 ECG: Name bzw. Firma, geografische Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail, ideal auch Telefon), Unternehmensgegenstand, gegebenenfalls UID-Nummer, Firmenbuchnummer samt Firmenbuchgericht, die zuständige Gewerbebehörde und die Kammerzugehörigkeit (z. B. WKO samt Fachgruppe). Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 MedienG. Was davon auf dich zutrifft, hängt von der Rechtsform ab – genau das fragt der Generator ab.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Offenlegung?
Die „kleine" Offenlegung (Name, Sitz, Unternehmensgegenstand) genügt für Websites, die nur das eigene Unternehmen präsentieren. Sobald deine Website darüber hinausgeht – etwa mit Blog-Artikeln, Ratgebern oder Meinungsbeiträgen – gilt sie als „großes" Medium und braucht die erweiterte Offenlegung inklusive Erklärung über die grundlegende Richtung (Blattlinie). Der Generator entscheidet das anhand einer einfachen Frage.
Wo muss das Impressum stehen?
Es muss „ständig und leicht auffindbar" sein – der Standard ist eine eigene Impressum-Seite, die von jeder Seite deiner Website aus über den Footer erreichbar ist. Faustregel: maximal zwei Klicks von jeder Unterseite. Ein Impressum nur auf der Startseite oder verschachtelt in Untermenüs reicht nicht.
Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?
Ja – geschäftlich genutzte Profile auf Instagram, Facebook, LinkedIn & Co. brauchen ebenfalls ein Impressum. In der Praxis genügt ein gut sichtbarer Link (z. B. in der Bio oder im Info-Bereich) auf das Impressum deiner Website. Auch dafür kannst du das hier generierte Impressum verwenden.
Welche Strafen drohen bei fehlendem Impressum?
Verstöße gegen § 5 ECG können mit Verwaltungsstrafen bis 3.000 € geahndet werden, Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG mit bis zu 20.000 €. Dazu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber. Das Impressum ist in wenigen Minuten erstellt – das Risiko lohnt sich nicht.
Ist der Impressum-Generator kostenlos?
Ja, vollständig – ohne Konto und ohne Abo. Als Gegenleistung bleibt am Ende des Impressums eine kleine Quellenangabe mit Link auf den Generator. Wer sie nicht möchte, entfernt sie um einmalig 29 € inkl. USt, zusammen mit der Datenschutzerklärung 58 €.
Kann ich Impressum und Datenschutzerklärung gemeinsam erstellen?
Ja – wähle im ersten Schritt einfach „Impressum + Datenschutzerklärung", dann führt dich der Generator durch beide Dokumente in einem Durchgang und du bekommst alles gemeinsam per E-Mail. Die Datenschutzerklärung hat auch eine eigene Seite: den Datenschutz-Generator Österreich.
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