Impressum

Die 7 häufigsten Impressum-Fehler

Die meisten Impressums-Probleme sind keine böse Absicht, sondern Flüchtigkeitsfehler oder veraltete Vorlagen. Das sind die sieben, die uns am häufigsten begegnen.

Veröffentlicht: 6. Juli 2026 2 Min. Lesezeit Für Österreich
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Illustration: Dokumente mit Lupe, Warnzeichen und Prüfsiegel

1. Kurz gesagt

Die meisten Impressum-Fehler entstehen durch kopierte deutsche Vorlagen, vergessene Offenlegung und veraltete Angaben. Alle sieben lassen sich in wenigen Minuten beheben.

2. Die sieben Fehler im Detail

1. Deutsche Vorlage kopiert

„Angaben gemäß § 5 TMG" – das deutsche Telemediengesetz gilt in Österreich nicht. Wer eine deutsche Vorlage kopiert, dem fehlen dafür ECG- und MedienG-Angaben wie die Offenlegung.

2. Firmenbuchnummer ohne Gericht

Die FN allein reicht nicht – § 5 ECG verlangt auch das Firmenbuchgericht (z. B. Handelsgericht Wien).

3. Fehlende Offenlegung nach § 25 MedienG

Ein häufiger Österreich-Fehler: § 5 ECG erfüllt, Mediengesetz vergessen. Eine Blattlinie ist nötig, wenn die Inhalte über die Darstellung des Medieninhabers hinausgehen und geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Ein Blog fällt nicht allein wegen seines Formats automatisch darunter. Details: Kleine oder große Offenlegung?

4. Der tote ODR-Link

Jahrelang Standard, seit Juli 2025 falsch: Die EU-Streitschlichtungsplattform wurde eingestellt. Wer noch darauf verlinkt, verlinkt ins Leere – raus damit.

5. Impressum nur auf der Startseite

„Ständig leicht und unmittelbar zugänglich" (§ 5 Abs. 1 ECG) heißt: von jeder Unterseite erreichbar – der Footer-Link ist der Standard.

6. Veraltete Angaben

Umzug, neue Rechtsform, neue Telefonnummer – das Impressum wird gern vergessen. Einmal im Jahr prüfen (und bei jeder Änderung sofort).

7. Social Media ohne Impressum

Geschäftliche Profile brauchen einen erkennbaren Impressum-Link – Details im Artikel Impressumspflicht auf Social Media.

3. Was Fehler kosten können

Verstöße gegen § 5 ECG können mit Verwaltungsstrafen bis 3.000 € geahndet werden, Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG mit bis zu 20.000 €. Dazu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber.

4. Der schnellste Weg zu einem sauberen Impressum

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Quellen
  • E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 – RIS
  • Mediengesetz (MedienG), § 25 – RIS
  • Verordnung (EU) 2024/3228: Einstellung der OS-Plattform – EUR-Lex

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt – dennoch können Fehler enthalten sein. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche Auskünfte gibt dir eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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