Impressum

Impressumspflicht auf Instagram & Co

Viele denken beim Impressum nur an die Website – dabei gilt die Pflicht genauso für geschäftlich genutzte Social-Media-Auftritte.

Veröffentlicht: 25. Mai 2026 2 Min. Lesezeit Für Österreich
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Illustration: Website und Social-Media-Profile mit verlinktem Impressum

1. Kurz gesagt

Geschäftlich genutzte Profile brauchen die einschlägigen Anbieter- und Offenlegungsangaben. In der Praxis kann ein unmittelbar erreichbarer, eindeutig bezeichneter Link auf das vollständige Impressum deiner Website genügen.

2. Wann ein Profil impressumspflichtig ist

Sobald du ein Profil geschäftlich nutzt – Kund:innen gewinnst, Leistungen zeigst oder Produkte bewirbst –, können die Pflichten aus ECG und Mediengesetz greifen. Das gilt für Instagram-Business-Profile ebenso wie für Facebook-Seiten, LinkedIn-Unternehmensseiten oder geschäftliche TikTok-Accounts. Rein private Profile fallen nicht unter § 5 ECG; bei einem öffentlich zugänglichen Medium kann § 25 MedienG dennoch eine Offenlegung verlangen.

3. So erfüllst du die Pflicht praktisch

  • Instagram/TikTok: Link zum Website-Impressum in der Bio – gut erkennbar, z. B. „Impressum: [Link]"
  • Facebook: ein vorgesehenes Impressum- oder Info-Feld nutzen; andernfalls einen eindeutig bezeichneten Link in den Seiteninfos setzen
  • LinkedIn: bei Unternehmensseiten das Impressum-Feld nutzen oder einen eindeutig bezeichneten Link in der Info-Sektion setzen

Wichtig: Der Link sollte unmittelbar erreichbar und als Impressum erkennbar sein. Ein unbeschrifteter Sammellink macht den Zweck nicht klar.

4. Ein Impressum für alles

Die gute Nachricht: Du brauchst kein eigenes Impressum pro Plattform. Ein vollständiges Impressum auf deiner Website – und alle Profile verlinken darauf. Achte nur darauf, dass es alle Pflichtangaben enthält und aktuell ist. Welche das sind, steht im kompletten Impressum-Guide.

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Quellen
  • E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 – RIS
  • Mediengesetz (MedienG), § 25 – RIS
  • NÖ Landesverwaltungsgericht: Offenlegung auf einer öffentlichen Facebook-Seite – RIS

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt – dennoch können Fehler enthalten sein. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche Auskünfte gibt dir eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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