1. Kurz gesagt
Geschäftlich genutzte Profile brauchen die einschlägigen Anbieter- und Offenlegungsangaben. In der Praxis kann ein unmittelbar erreichbarer, eindeutig bezeichneter Link auf das vollständige Impressum deiner Website genügen.
2. Wann ein Profil impressumspflichtig ist
Sobald du ein Profil geschäftlich nutzt – Kund:innen gewinnst, Leistungen zeigst oder Produkte bewirbst –, können die Pflichten aus ECG und Mediengesetz greifen. Das gilt für Instagram-Business-Profile ebenso wie für Facebook-Seiten, LinkedIn-Unternehmensseiten oder geschäftliche TikTok-Accounts. Rein private Profile fallen nicht unter § 5 ECG; bei einem öffentlich zugänglichen Medium kann § 25 MedienG dennoch eine Offenlegung verlangen.
3. So erfüllst du die Pflicht praktisch
- Instagram/TikTok: Link zum Website-Impressum in der Bio – gut erkennbar, z. B. „Impressum: [Link]"
- Facebook: ein vorgesehenes Impressum- oder Info-Feld nutzen; andernfalls einen eindeutig bezeichneten Link in den Seiteninfos setzen
- LinkedIn: bei Unternehmensseiten das Impressum-Feld nutzen oder einen eindeutig bezeichneten Link in der Info-Sektion setzen
Wichtig: Der Link sollte unmittelbar erreichbar und als Impressum erkennbar sein. Ein unbeschrifteter Sammellink macht den Zweck nicht klar.
4. Ein Impressum für alles
Die gute Nachricht: Du brauchst kein eigenes Impressum pro Plattform. Ein vollständiges Impressum auf deiner Website – und alle Profile verlinken darauf. Achte nur darauf, dass es alle Pflichtangaben enthält und aktuell ist. Welche das sind, steht im kompletten Impressum-Guide.
Impressum in 2 Minuten erstellen
Beantworte ein paar Fragen – wir erstellen deinen Impressum-Entwurf für Österreich aus sorgfältig gepflegten Textbausteinen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt – dennoch können Fehler enthalten sein. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche Auskünfte gibt dir eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
